Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 25 vom 28. Juni 2017 sind zwei Richtlinien des Ministerium des Innern und für Kommunales zur Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 veröffentlicht.
Die Richtlinien treten am 30.06.2017 in Kraft und am 01.01.2019 außer Kraft.
Gemäß der Richtlinien kann für Verwaltungskosten, die für die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes angefallen sind, eine pauschale Zuwendung in Höhe von 200.000 € gewährt werden.
Für Beitragsrückszahlungen kann in Abhängigkeit von vier Rückzahloptionen eine Fehrbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.