OVG Berlin-Brandenburg zum wirtschaftlichen Grundstücksbegriff

Das OVG Berlin-Brandenburg vertieft in seinem Urteil vom 14.11.2013 die Definition des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs (Urteil des Senats vom 14.11.2013 – OVG 9 B 35.12, vgl. Juris Rn 55 bis 58). Das OVG führt hierin unter anderem aus, dass sich aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung – ausnahmsweise – auch ergeben kann, dass entweder erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbständig bevorteilte Fläche darstellen, oder dass die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück.

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